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Mit dem Zug hin und dem Flugzeug zurück (oder eben nicht)

19 Jun

Beim Planen meines Wochenendtrips nach Luxembourg bemerkte ich, dass es keinen für mich zeitlich passenden Hinflug von Zürich nach Luxembourg gibt. Ich habe mich daher entschlossen am Freitag Vormittag mit dem Zug anzureisen. Fahrzeit Basel-Luxembourg knapp 3.5 Stunden, Ankunft um 10:14.

Beim Buchen des Rückflugs für Sonntag stellte ich – wieder einmal – fest, dass die Buchung von Hin- und Retourflug wesentlich günstiger ist als ein One-Way Trip von Luxembourg nach Zürich. Ich buchte daher den Hin- und Rückflug mit der Absicht den Hinflug nicht zu nutzen und verfallen zu lassen.

Zwei Monate später: Ich stehe Sonntag Abend am Checkin am Flughafen Luxembourg und erfahre, dass meine Buchung von Swiss storniert wurde, weil ich den Hinflug nicht in Anspruch genommen habe. Nachdem ich den AGB durch das bekannte Anklicken der entsprechenden Checkbox zugestimmt habe, gibt es auch keine Möglichkeit für mich diese Stornierung rückgängig machen zu lassen. Aber ich könnte um etwa 500 Euro ein neues Ticket für den Flug kaufen. Habe ich natürlich nicht gemacht.

Immerhin hat mich der Mann am Ticketschalter darauf aufmerksam gemacht, dass ich mir die Flughafen-Taxen von etwa 100 Euro von fluege.de einfach mit einer informellen Email rückerstatten lassen kann. Mal sehen ob das auch wirklich so einfach funktioniert.

Ich nehme morgen Montag um 05:43 den Zug zurück in die Schweiz.

Fazit: Wenn man einen Hinflug versäumt oder verfallen lässt, dann sollte man unbedingt die Fluggesellschaft informieren, dass man den Rückflug auf jeden Fall antreten wird.

 
3 Kommentare

Gepostet in Schweiz

 

Kommentare

 

 
  1. Viel Flieger

    09/06/2012 14:20

    Das ist ja wohl klar!
    Wenn der Hinflug (ein Flugsegment) nicht angetreten wird, wird das gesamte Ticket storniert.

     
  2. jule_

    12/06/2012 15:53

    Klar, wenn man weiss, dass es so ist, dann ist es selbstverständlch und klar.

    Ich als nicht-so-viel-Flieger habe allerdings eher die Bahn als Vergleich am Radar. Und dort ist es so, dass eine Rückfahrt nicht verfällt wenn man die – personalisierte – Hinfahrt nicht antritt.

     
  3. Unnatürliche Links auf meinem Blog! « am Röschibach

    02/09/2014 18:29

    Interessante Fortsetzung der Geschichte: fluege.de bittet mich den Link auf ihre Website aus dem Beitrag zu entfernen.
    […] Die Verlinkung auf der betreffenden Seite wurde von mir entfernt und ich hoffe, dass die Sache damit erledigt ist. […]